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Die Berufshaftpflichtversicherung
deckt Haftpflichtrisiken für bestimmte Berufsgruppen ab: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Masseure, Ergotherapeuten, usw..
Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert vorwiegend Ansprüche, welche auf Grund von Personen- oder Sachschäden gestellt werden (bzw. aus daraus entstehenden Vermögensschäden). Die Berufshaftpflicht versichert hingegen das spezifische Schadenpotential der o.g. Berufsgruppen, d.h. vor allem auch Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind; also reine Vermögensschäden. Bsp.: Ein Anwalt macht bei der Vertretung eines Mandanten einen Fehler. Der Mandant macht seinen Anwalt haftpflichtig, weil er den Prozess verloren hat und fortan zu hohe Alimente bezahlen muss.
Wichtig: Versichert sind nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die Sie bei Vertragsabschluss angeben. Kein Berufsbild gleicht dem anderen.
Deshalb ist eine intensive persönliche Beratung zur Berufshaftpflicht für Sie unerlässlich. Ebenso, weil sich Berufsbilder über die Zeit wandeln und deshalb der Schutz fortwährend angepasst werden muss.
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